Stadt Kreuzlingen
Gesetzliche Grundlagen | Parkierung ist im jetzigen Baureglement (BauR), Art. 35 geregelt. Baureglement der Stadt Kreuzlingen |
Möglichkeit, Minimum zu unterschreiten? | Ja Bei Wohnnutzungen: Ist eine Reduktion der Pflichtparkfelder für Bewohner-PP in Abhängigkeit der ÖV Güteklasse ARE möglich, Art. 35 BauR. Bei den übrigen Nutzungen: Ist eine Reduktion der Pflichtparkfelder in Abhängigkeit des Standort-Typen, Tabelle 2 gemäss VSS Norm 40281 möglich. In der Dorfzone, Strukturerhaltungszone sowie in der Ortsbild- und Umgebungsschutzzone kann von der Pflicht zur Erstellung von Parkierungsanlagen ganz oder teilweise befreit werden, Art. 35 BauR |
Voraussetzung für Unterschreitung | Siehe Art. 35 BauR und und VSS Norm 40 281, Tabelle 2. |
Ersatzabgabe angewendet | Ja, Art. 35 BauR |
Autoarme/autofreie Projekte | Nein |
Projekte mit zu vielen Parkplätzen | Vereinzelte kleinere Projekte in der Vergangenheit |
Parkierung im öffentlichen Raum | siehe Parkierungsreglement der Stadt Kreuzlingen Parkierungsreglement - Verordnung inkl. Anhänge |