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Stadt Zürich

Die Teilrevision der Verordnung über Fahrzeugabstellplätze (Parkplatzverordnung) der Stadt Zürich wurde am 28. November 2010 mit 53.8% Ja-Stimmen angenommen und ist seit dem 10. Juli 2014 in Kraft.

Eingeschlossen bei der Inkraftsetzung wurden nachträglich auch die Bestimmungen zu autoarmen Nutzungen. Dabei geht es um das Unterschreiten des eigentlich nötigen Pflichtbedarfs an Parkplätzen unter bestimmten Bedingungen. Die aktuelle Version der Parkplatzverordnung ist nachfolgend aufgeführt.

Gesetzliche GrundlagenParkplatzverordnung
Möglichkeit, Minimum zu unterschreiten?Ja
Voraussetzung für UnterschreitungDie Unterschreitung ist in der Parkplatzverordnung (Art. 8, Abs. 5-8) als Möglichkeit vorgesehen. Bedingung: Mobilitätskonzept mit Massnahmen; Controlling jährlich; Grundbucheintrag bei Nicht-Einhalten Pflichbedarf nachweisen.
Ersatzabgabe angewendetNur bei Nicht-Einhalten der Vorgaben des Mobilitätskonzepts: dann Nachweis Pflicht-PP erforderlich und falls nicht möglich Ersatzabgabe.
Autoarme/autofreie ProjekteSihlbogen, Zürich-Leimbach
Kalkbreite
mehr als wohnen, Zürich-Leutschenbach
Kronenwiese
Avellana, Schwamendingen
Wogeno, Manegg
Zollhaus
Insgesamt gibt es nun über 30 bewilligte Projekte. Bei einigen Projekten sind neben der Wohnnutzung auch weitere Nutzungen wie Dienstleistung, Gastronomie, Freizeit etc. integriert.
Projekte mit zu vielen ParkplätzenIm Wohnbereich Leerstände von etwa 10% sowie nicht kostendeckende Preise.
Parkierung im öffentlichen RaumGrundsätzlich sind alle Strassenparkplätze kostenpflichtig bewirtschaftet - weisse mit Parkuhren, blaue mit Anwohnerparkkarten etc. An peripheren Lagen gibt es immer noch Gratisparkplätze (freizeitorientiert).