Stadt Winterthur
Gesetzliche Grundlagen | Es wird die am 1. September 2020 in Kraft getretene Parkplatzverordnung (PPVO) angewendet. Basierend auf der PPVO bietet die Stadt Winterthur auf ihrer Website ein praktisches Instrument an: Grundlagen, Berechnungstool für die Bestimmung der Anzahl Auto- / Velo- / Motorradparkplätze |
Möglichkeit, Minimum zu unterschreiten? | Ja |
Voraussetzung für Unterschreitung | Mobilitätskonzept, das mind. folgende Inhalt aufweist: Zusammenspiel von Parkplatz-Angebot und erwarteter Parkplatz-Nachfrage; Parkplatzbewirtschaftung; Information/Anreize zur Benutzung des öffentlichen Verkehrs und des Langsamverkehr; Nachfragegerechtes Car-Sharing-Angebot; Monitoring; Massnahmen, sofern die Ziele mit dem Mobilitätskonzept nicht erreicht werden. |
Ersatzabgabe angewendet | Ja |
Autoarme/autofreie Projekte | Mehr-Generationenhaus Giesserei Hagmann-Areal EinViertel Dazu in Planung: Hobelwerk. |
Projekte mit zu vielen Parkplätzen | Beispiel: Zahlen von Credit Suisse Real State Asset Management 2012: In den 78 vollvermieteten Wohnungen der CS in Winterthur waren von 104 Parkplätzen 26 (25 %) unvermietet. |
Parkierung im öffentlichen Raum | In der Innenstadt sind alle PP auf öffentlichen Grund bewirtschaftet. Ausserhalb des Zentrum werden nur an ausgewählten Orten die PP monetär bewirtschaftet. Da werden nur Kontrollgebühren verlangt, d.h. 1 Fr./Stunde . In der Parkplatzverordnung ist ein Ausdehnung der Bewirtschaftung geplant. Dazu wird ein Parkraumplanung erstellt. Nachtparkgebühren. |