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Stadt Winterthur

Gesetzliche GrundlagenEs wird die am 1. September 2020 in Kraft getretene Parkplatzverordnung (PPVO) angewendet. Basierend auf der PPVO bietet die Stadt Winterthur auf ihrer Website ein praktisches Instrument an: Grundlagen, Berechnungstool für die Bestimmung der Anzahl Auto- / Velo- / Motorradparkplätze
Möglichkeit, Minimum zu unterschreiten?Ja
Voraussetzung für UnterschreitungMobilitätskonzept, das mind. folgende Inhalt aufweist: Zusammenspiel von Parkplatz-Angebot und erwarteter Parkplatz-Nachfrage; Parkplatzbewirtschaftung; Information/Anreize zur Benutzung des öffentlichen Verkehrs und des Langsamverkehr; Nachfragegerechtes Car-Sharing-Angebot; Monitoring; Massnahmen, sofern die Ziele mit dem Mobilitätskonzept nicht erreicht werden.
Ersatzabgabe angewendetJa
Autoarme/autofreie ProjekteMehr-Generationenhaus Giesserei
Hagmann-Areal
EinViertel
Dazu in Planung: Hobelwerk.
Projekte mit zu vielen ParkplätzenBeispiel: Zahlen von Credit Suisse Real State Asset Management 2012: In den 78 vollvermieteten Wohnungen der CS in Winterthur waren von 104 Parkplätzen 26 (25 %) unvermietet.
Parkierung im öffentlichen RaumIn der Innenstadt sind alle PP auf öffentlichen Grund bewirtschaftet. Ausserhalb des Zentrum werden nur an ausgewählten Orten die PP monetär bewirtschaftet. Da werden nur Kontrollgebühren verlangt, d.h. 1 Fr./Stunde . In der Parkplatzverordnung ist ein Ausdehnung der Bewirtschaftung geplant. Dazu wird ein Parkraumplanung erstellt. Nachtparkgebühren.