Stadt Illnau-Effretikon
Gesetzliche Grundlagen | Bau- und Zonenordnung |
Möglichkeit, Minimum zu unterschreiten? | Ja |
Voraussetzung für Unterschreitung | Autoarme Nutzungen können von der Verpflichtung den Normbedarf an Abstellplätzen für Bewohner und Beschäftigte zu erstellen, ganz oder teilweise befreit werden, sofern ein reduzierter Bedarf über ein Mobilitätskonzept nachgewiesen und durch ein Controlling dauerhaft sichergestellt wird. Die Grundeigentümerschaft ist verpflichtet, die gemäss Ziffer 10.1 bzw. 10.2 minimal erforderliche Anzahl Abstellplätze planerisch nachzuweisen und diese bei wiederholten Abweichungen von den Vorgaben des Mobilitätskonzepts zu realisieren. Diese Verpflichtung ist vor Baubeginn als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung im Grundbuch anmerken zu lassen. (BZO 10.3.2) |
Ersatzabgabe angewendet | Nein |
Autoarme/autofreie Projekte | Art. 10.3.2 BZO gilt seit 2011, bisher hat niemand davon Gebrauch gemacht. |
Projekte mit zu vielen Parkplätzen | nicht bekannt |
Parkierung im öffentlichen Raum | ca. 30% Gratis-PP; Nachtparkierung: CHF 40.-/Monat; Zentrum: Parkuhren (Fr. 1.- pro Stunde) Quartiere: Weisse Zone 4 Std. mit Parkscheibe, mit Parkkarte Anwohner unbeschränkt gratis Aussenzonen: kein Regime, gratis |