Stadt Wil SG
Gesetzliche Grundlagen | Parkplatzreglement |
Möglichkeit, Minimum zu unterschreiten? | Ja |
Voraussetzung für Unterschreitung | Eine reduzierte Anzahl Pflichtplätze wird bewilligt bei: a) Interessen des Ortsbildschutzes; b) nachgewiesener, vertraglich geregelter und zweckmässiger Mehrfachnutzung; c) nachgewiesenem, vertraglich oder reglementarisch gesichertem Verzicht auf Autos durch die Bewohnenden, besonderer Lösungen wie MlV-armen oder MlV-freien Siedlungen oder dergleichen; d) im Rahmen von Sondernutzungsplänen; e) der Umnutzung bestehender Abstellplätze des Eigenbedarfs. Davon ausgenommen sind erforderliche Abstellplätze für Besucher. Die Anzahl der reduzierten Abstellplätze gemäss Abs. 3 lit b) + c) ist nach der dafür geltenden Schweizer Norm (SN) zu bestimmen. |
Ersatzabgabe angewendet | Ja. Ersatzabgabe pro fehlenden Parkplatz: Im Zentrum Fr. 3‘500.—, ausserhalb Zentrum Fr. 2‘000.— (siehe Art. 14 ff. Parkplatzreglement) |
Autoarme/autofreie Projekte | „Neuzeitliche“ autoreduzierte Siedlungen gibt es (noch) nicht. Es existieren in Wil allerdings verschiedene ältere Siedlungen mit einem knappen PP-Angebot. |
Projekte mit zu vielen Parkplätzen | Es sind keine solchen Wohnbauprojekte bekannt. |
Parkierung im öffentlichen Raum | 30% Gratis-PP; Zentrum und angrenzend gebührenpflichtig; Erweiterte blaue Zone CHF 480.-/Jahr; Nachtparkieren CHF 360.-/Jahr; Öffentliche gebührenpflichtige PP CHF 720.- bis 1'560.-/Jahr |