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Stadt Gossau

Gesetzliche GrundlagenBaureglement und VSS-Norm SN 640 281
Möglichkeit, Minimum zu unterschreiten?Ja
Voraussetzung für UnterschreitungDie VSS-Norm SN 640 281 schreibt auch Reduktionsfaktoren vor. Diese werden bei Sondernutzungsplänen (Gesamtüberbauungen) angewendet.
Ersatzabgabe angewendetJa, siehe Reglement über die Ersatzabgabe für die Erstellung von Autoabstellflächen und Kinderspielplätzen
Autoarme/autofreie ProjekteJa, in Zentrumslagen werden bis zu 50 % Reduktionen gewährt, da öffentliche Erschliessung (Bahn und Bus) hervorragend sind.
Projekte mit zu vielen ParkplätzenNein
Parkierung im öffentlichen RaumKeine Gratis-PP, aber erste halbe Stunde bei Parkuhren gratis (ausser bei Bahnhof); Erweiterte blaue Zone für Anwohnende: CHF 6.-/Tag; CHF 35.-/Monat oder CHF 400.-Jahr