Gesetzliche Grundlagen | Parkplatzverordnung |
Möglichkeit, Minimum zu unterschreiten? | Ja. Im kantonalen Strassengesetz sind in § 94 die Voraussetzungen beschrieben, untern denen die Gemeinde eine entsprechende Vorschrift erlassen kann. Art. 11 Abs. 5 des Bau- und Zonenreglementes der Stadt Sursee kann der Stadtrat nach Massgabe des kantonalen Strassengesetzes das Ausmass der Abstell- und Verkehrsflächen herabsetzen, sie auf mehrere Grundstücke aufteilen oder deren Erstellung ganz untersagen. |
Voraussetzung für Unterschreitung | Die Voraussetzungen sind in § 94 des kantonalen Strassengesetzes aufgeführt. |
Ersatzabgabe angewendet | Ja, können die erforderlichen Abstellflächen nicht erstellt werden, so ist eine Ersatzabgabe pro fehlenden Abstellplatz in der Höhe von 4‘000.00 Fr. zu entrichten.. |
Autoarme/autofreie Projekte | Ja - Projekt Alea |
Projekte mit zu vielen Parkplätzen | Nein |
Parkierung im öffentlichen Raum | In Sursee ist das Parkieren auf öffentlichem Grund und zum Teil auf privaten Grundstücken gebührenpflichtig. Die Umsetzung des Reglements über die Parkplatzgebühren der Stadt Sursee vom 27. Mai 2002 (Parkplatz-Gebühren-Reglement) soll mithelfen, den beschränkten Parkraum speziell im Zentrum sowie in den daran angrenzenden Gebieten effizient zu nutzen. Rund 1'880 Parkplätze stehen in der Stadt Sursee auf öffentlichem Grund zur Verfügung. Die Details zur Bewirtschaftung vor Ort mit Parkuhren in den verschiedenen Zonen sind hier zu finden: Parkplatzbewirtschaftung |