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Stadt Sursee

Gesetzliche GrundlagenReglelment über die Abstellplätze auf privatem Grund (Parkplatzreglement)
Möglichkeit, Minimum zu unterschreiten?Ja. Basierend auf dem kantonalen Strassengesetz (§ 94) sind im Artikel 10 die Voraussetzungen für die Unterschreitung des Minimalbedarfes an Abstellplätzen definiert.
Voraussetzung für Unterschreitung1 Die zuständige Stelle kann die Anzahl der Abstellplätze herabsetzen, sie auf mehrere Grundstücke aufteilen oder deren Erstellung ganz untersagen, wenn: – verkehrstechnische, feuerpolizeiliche, wohnhygienische oder andere raumplanerische Gesichtspunkte, insbesondere der Schutz der Wohnumgebung und des Ortsbilds, des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, dies erfordern, – die Leistungsfähigkeit des angrenzenden Strassennetzes es erfordert oder – für das Ortsbild wichtige Grün- und Freiflächen zweckentfremdet würden.
2 Bei nachgewiesener Mehrfachnutzung kann die zuständige Stelle bei der Berechnung der Abstellplätze eine Reduktion vornehmen.
3 Wird in einem Konzept nach Art. 4 mit verbindlichen Zielen aufgezeigt, wie die Mobilität der Bewohnenden, Arbeitenden, Besuchenden oder Kundschaft mit anderen Verkehrsmitteln, namentlich dem öffentlichen Verkehr und dem Rad- sowie Fussverkehr, gefördert werden kann, so kann die zuständige Stelle weitere Reduktionen vornehmen oder die Ersatzabgaben verringern oder erlassen. Die Eigentümerin beziehungsweise der Eigentümer ist verpflichtet, die minimal erforderlichen Abstellplätze real nachzuweisen oder Ersatzmassnahmen umzusetzen, wenn die reduzierte Anzahl Abstellplätze nicht ausreicht. Diese Verpflichtung ist vor Baubeginn als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung im Grundbuch anmerken zu lassen.
Ersatzabgabe angewendetJa, können die erforderlichen Abstellflächen nicht erstellt werden, so ist eine Ersatzabgabe pro fehlenden Abstellplatz in der Höhe von 8‘000.00 Fr. zu entrichten.
Für die Altstadt ist Berechnung der Ersatzabgabe im Artikel 18 separat geregelt.
Autoarme/autofreie ProjekteJa.
Projekt Alea
Projekt Girasole
Projekt Buchenhof
Projekte mit zu vielen ParkplätzenNein
Parkierung im öffentlichen RaumIn Sursee ist das Parkieren auf öffentlichem Grund und zum Teil auf privaten Grundstücken gebührenpflichtig. Die Umsetzung des Reglements über die Parkplatzgebühren der Stadt Sursee vom 27. Mai 2002 (Parkplatz-Gebühren-Reglement) soll mithelfen, den beschränkten Parkraum speziell im Zentrum sowie in den daran angrenzenden Gebieten effizient zu nutzen. Rund 1'880 Parkplätze stehen in der Stadt Sursee auf öffentlichem Grund zur Verfügung. Die Details zur Bewirtschaftung vor Ort mit Parkuhren in den verschiedenen Zonen sind hier zu finden: Parkplatzbewirtschaftung