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Stadt Luzern

Gesetzliche GrundlagenParkplatzreglement
Möglichkeit, Minimum zu unterschreiten?Ja. In der Zone 1 (Altstadt/ Kleinstadt) autofreie Nutzung und in der Zone 2 autoarme Nutzung vorgegeben sowie autofreie Nutzung möglich. In der Zone 3 ist eine autoarme Nutzung ebenfalls möglich.
Voraussetzung für UnterschreitungGem. Art. 13. Die minimal zu erstellende Parkplatzzahl kann unterschritten werden, wenn die Bauerschaft im Planungs- oder Baubewilligungsverfahren ein Mobilitätskonzept einreicht, das die Erschliessung mit dem Fuss- und dem Fahrradverkehr sowie dem öffentlichen Verkehr, die Regelung des möglichen Autoverzichts und Massnahmen des Mobilitätsmanagements aufzeigt.
Ersatzabgabe angewendetNein
Autoarme/autofreie ProjekteIndustriestrasse; Rösslimatt
Projekte mit zu vielen ParkplätzenKantonsspital Luzern; Hermittage
Parkierung im öffentlichen RaumVon den öffentlich benutzbaren Parkplätze sind in der Stadt Luzern etwas mehr als die Hälfte (7’791) in Parkierungsanlagen. Knapp 22 Prozent werden mit Parkuhren bewirtschaftet, etwas mehr als ein Viertel der Parkplätze sind blau bzw. weiss markiert und mit Parkscheibe bewirtschaftet. Darin enthalten sind auch 69 Invaliden(IV)-Strassenparkplätze, die Menschen mit Beeinträchtigung zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung stehen.